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Forderungsmanagement / Inkasso

Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen, und zwar in allen Fällen und allen "Dimensionen". 

Oft werden kleinere Forderungen für erbrachte Leistungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt, weil der Eindruck besteht, es würde mehr kosten als es bringt. Das mag manchmal zutreffen, insbesondere wenn der Schuldner dann doch insolvent ist oder wird, aber ein genereller Verzicht auf Kleinforderungen kann geschäftsschädigend sein, falls es sich herumspricht.

Voraussetzung für effektives Forderungsmanagement ist die nahtlose Kooperation zwischen dem Anspruchsteller und uns. Viele früher mühsamen Arbeiten können heute automatisiert werden. Wir verfügen über ein Inkassomodul, mit dem sämtliche relevanten Informationen automatisch verarbeitet werden können. So können z.B. Daten aus dem Rechnungswesen in strukturierter Form nahtlos in unser System eingelesen werden. In diesen Fällen ist dann auch die Geltendmachung kleiner Forderungen effektiv und kostenakzeptabel (nicht kostenlos, und nicht auf Basis des Erfolgs) möglich.

Jede Forderung ist erst dann zufriedenstellend geltend gemacht, wenn sie auch beigetrieben werden konnte. Der schönste Gerichtstitel nutzt nichts wenn er dann in der Schublade bleibt. Daher ist die Zwangsvollstreckung die zweite Säule des Forderungsmanagements, die effektiv und auch mit Kreativität und Fantasie betrieben werden muss (und kann).

Geltendmachung von Forderungen
  • außergerichtliche Aufforderung incl. Schuldanerkenntnis
  • Mahnverfahren incl. Vollstreckungsbescheid
  • Gerichtliche Geltendmachung, entweder direkt, oder nach erfolglosem Mahnverfahren (Widerspruch oder Einspruch)
Durchsetzung der Ansprüche
  • klassische Beauftragung des Gerichtsvollziehers
  • Pfändung von Arbeitseinkommen oder Bankguthaben oder Ansprüche Dritter
  • Herbeiführen der Erklärung der Vermögenswerte (eidesstattliche Versicherung; früher "Offenbarungseid")
  • langfristige Überwachung weiterer Vollstreckungsmöglichkeiten; erneute Abgabe eidesstattliche Versicherung nach 3 Jahren

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