Das sog. Sozialrecht stellt ein eigenes Fachgebiet im Bereich der Rechtsstruktur dar, und erstreckt sich auf eine fast unübersichtliche Regelungsstruktur. In den derzeit zwölf Bänden des Sozialgesetzbuches (SGB I - XII) ist mitnichten die vollständige Regelung aller sozialrechtlichen Aspekte enthalten. So finden sich sozialrechtliche Regelungen im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, BAföG, Bundeselternentgelt- und Elternzeitgesetz, Bundeskindergeldgesetz, etc..
Es würde zu weit gehen, ins Detail einsteigen zu wollen. Nicht alle, aber dafür einige spezielle Bereiche, gehören zu unserem Beratungsschwerpunkt in dem wir entsprechende Kompetenzen aufzuweisen haben. Viele Aspekte des Lohn- und Gehaltswesens (Sozialversicherungspflicht), des Arbeitsrechts (Arbeitssuchende; Arbeitsschutz; ...) sowie des Versicherungsrechtes spielen in das Sozialrecht hinein oder werden aus dem Sozialrecht heraus geregelt.
Wir beraten Sie in vielen Teilgebieten des Sozialrechtes, eine entsprechende Anfrage muss im Einzelfall geprüft und besprochen werden. Generell kann davon ausgegangen werden, dass wir in den allgemeinen Fragen des Sozialrechtes, soweit der normale Lebensbereich im Arbeits- und Versicherungsschutzrecht betroffen ist, beraten und vertreten können. Hierbei vertreten wir natürlich auch gegenüber Behörden und vor den Gerichten.
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